Seit dem 01.07.2021 sind Apotheken verpflichtet, bei der Abgabe von Cannabis-Arzneimitteln ergänzend elektronische Zusatzdaten (Z-Datensätze) bei der Rezeptabrechnung zu übermitteln.
Leider ist dies bislang noch nicht von allen Software-Anbietern integriert worden. Daher bitten wir Sie, uns die folgenden Fragen diesbezüglich zu beantworten.