(Berlin, 04.03.2022)

Am 10.03.2017 trat das “Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften”, auch bekannt als „Cannabis als Medizin-Gesetz” in Kraft. Vorausgegangen waren ein über 20 jähriger Einsatz vieler ehrenamtlicher Akteure, Fachleuten und insbesondere auch von Patientinnen und Patienten. Erst nachdem schwerkranke Patienten in zahlreichen jahrelangen Gerichtsverfahren Erlaubnisse zum Eigenanbau von medizinischen Cannabis erstritten, wurde der Bundestag aktiv und Beschloss einstimmig das Gesetzeswerk, das weltweit Vorbildcharakter hat.

Nach 5 Jahren Praxiserfahrung besteht nun für den BvCW & den VCA eindeutiger Reformbedarf.

Die Hauptpunkte umfassen:

  • Die Abschaffung des Kriteriums der “Austherapiertheit” [§ 31 Abs. 6 1a) SGB V], der die ärztliche Therapiefreiheit einschränkt
  • Die Reduzierung der Regressrisiken für Ärztinnen und Ärzte
  • Maßnahmen zur Reduzierung der hohen Ablehnungsquoten von ca. 40% bei der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen
  • Die Ersetzung des obligatorischen Genehmigungsvorbehaltes durch ein freiwilliges Genehmigungsverfahren
  • Die Schaffung eines sicheren Rechtsrahmen für nicht-berauschende Cannabinoide (vor allem Cannabidiol – CBD) und Definierung von Grenzwerten, ab denen cannabinoidhaltige Produkte als Heil- bzw. Arzneimittel gelten
  • Vereinheitlichung der Qualitätsanforderungen und deren Auslegung unter den 16 Bundesländern
  • Entlastung der Apotheken durch Reduzierung des Prüfaufwands
  • Öffentliche Forschungsförderung zu den medizinischen Einsatzmöglichkeiten von Cannabis als Medizin

Darüber hinaus fordern die Verbände die vollständige Offenlegung der anonymisierten Datensätze nach Abschluss der Begleiterhebung (Stichtag: 31.03.), sodass diese umfassend, unabhängig ausgewertet und analysiert werden kann.

“Das Gesetz war ein großer Schritt nach vorne, doch nun ist es Zeit für Nachbesserungen”, sagt Dr. Armin Prasch, BvCW-Präsidiumsmitglied & Fachbereichskoordinator für Medizinalcannabis beim BvCW. Dr. Christiane Neubaur, Geschäftsführerin des VCA stimmt zu und macht deutlich: “Der Zugang zu dieser Therapieform muss erleichtert werden und die Therapiehoheit der Ärzte muss geachtet werden zum Wohle von schwerkranken Patient*innen”. Beide Verbände sind zur Erreichung der erforderlichen Reformen im Austausch mit den zuständigen Fachleuten im Bundestag.

Kontakt

VisdP: Jürgen Neumeyer
Geschäftsführer
Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V.
Marienstr. 30
10117 Berlin
Tel: 0163 986 08 88
presse@cannabiswirtschaft.de
https://start.cannabiswirtschaft.de/

Dr. Christiane Neubaur
Geschäftsführerin
Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA)
Flöz-Herrenbank-Straße 27
46119 Oberhausen
Tel: 0208 9912 9921
neubaur@vca-deutschland.de
https://vca-deutschland.de