(Mainz, 05.10.202)

Der Bundesverband der Versorgungsapotheker (BVVA) hat sich für weitere Spezialversorger geöffnet. Am 06.10. war der VCA zusammen mit dem Verband der Hämophilie-Apotheken e.V. (VHA) und der Deutschen Arbeitsgemeinschaft HIV- und Hepatitis-kompetenter Apotheken e.V. (DAHKA) zu der Jahresversammlung des BVVA eingeladen. Hier konnte jeder Verband seine Ziele und Herausforderungen vorstellen, sowie über schon Erreichtes sprechen und seine Beweggründe für diesen Beitritt vorbringen. Die Vereinigung unter dem BVVA-Dach wurde einstimmig beschlossen und auf den Weg gebracht, indem die Mitglieder einer Satzungsänderung zustimmten, die es künftig erlaubt, Verbände als korporative Mitglieder aufzunehmen.
VCA-Geschäftsführerin Christiane Neubaur berichtete über die Herausforderungen der Apotheken, die in der Versorgung mit Medizinal-Cannabis aktiv sind. Probleme gibt es etwa bei den Kostenübernahmen durch die Krankenkassen – hier setzt sich der Verband für eine Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts der Versicherer und für eine Stärkung der ärztlichen Therapiehoheit ein.

Zudem fordert der VCA eine klare gesetzliche Regulierung der Rahmenbedingungen zur Abgabe von CBD-Produkten im verschreibungspflichtigen und freikäuflichen Bereich. Ziel des Verbandes ist des Weiteren der Aufbau einer Schulungs- und Vortragsplattform für Ärztinnen und Ärzte, sowie Apothekerinnen und Apotheker. Zudem will man angesichts der immer wieder auftretenden Lieferschwierigkeiten bei Cannabis-Arzneimitteln in Zusammenarbeit mit der Industrie eine Verfügbarkeitsplattform aufbauen. Auf diese sollen neben Apotheken und Arztpraxen auch die Patientinnen und Patienten zugreifen können.

Der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. wurde Anfang 2019 von engagierten Apotheker:innen gegründet. Ziel ist es, alle Beteiligten – die Politik, die Patientenvertretungen, die Ärzt:innen, die Krankenkassen, Anbieter, Wissenschaftler:innen und natürlich die eigenen Berufskolleg:innen – in den gemeinsamen Austausch zu bringen, um Lösungen für eine dauerhaft sichere und wirtschaftliche Versorgung der Patient:innen zu erarbeiten und einen Interessenausgleich herbeizuführen.

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