Pilotprojekte zur Abgabe von Cannabis in Apotheken –

Fortschritte und Herausforderungen | UMFRAGE

Laut Pressemitteilungen plant die Stadt Wiesbaden ein Pilotprojekt zur Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken in Apotheken. Mitte August 2024 kündigte die Gesundheitsdezernentin Milena Löbcke an, eine entsprechende Erklärung unterzeichnet zu haben. Dieses Vorhaben birgt jedoch noch rechtliche und administrative Herausforderungen, da es bislang an einem gesetzlichen Rahmen sowie einer zuständigen Behörde für solche Projekte mangelt. Trotz alledem möchte sich auch der VCA als Ansprechpartner für dieses Projekt anbieten. Wir hoffen, dass ein Großteil unserer Mitgliedsapotheken bereit ist, Teil dieses wissenschaftlich begleiteten Pilotprojektes zu sein.

Derzeit fehlt ein spezifisches Gesetz, das die Pilotprojekte ermöglicht. Ein Sprecher des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erklärte kürzlich gegenüber Krautinvest1, dass eine zuständige Behörde durch eine Rechtsverordnung des BMEL festgelegt werden soll. Diese Verordnung ist notwendig, damit Städte überhaupt einen Antrag für ein solches Modellprojekt stellen können. Obwohl der Entwurf für diese Verordnung bereits in Abstimmung mit den Ländern und Verbänden liegt, gibt es noch keinen Zeitplan für die Verkündung.

Interessanterweise arbeitet parallel das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) an einem Referentenentwurf für ein Gesetz zur „zweiten Säule“ der Cannabisregulierung. Dies soll die Möglichkeiten einer kommerziellen Lieferkette wissenschaftlich konzipieren. Der Verein „Cannabis Forschung Deutschland“ hat angekündigt, zeitnah ein bundesweites Modellprojekt unter wissenschaftlicher Begleitung des Zentrums für Interdisziplinäre Suchtforschung Hamburg zu beantragen. Neben Wiesbaden sind weitere Städte aus dem Rhein-Main-Gebiet und dem gesamten Bundesgebiet beteiligt.

Im Rahmen der Säule 2 sollten Apotheken die zukünftigen Abgabestellen im Rahmen des Modellprojekts sein. Hierfür hat sich der VCA schon vor einem Jahr bei der Politik eingesetzt. Die hohe pharmazeutische Fachkompetenz und die bestehenden Strukturen der Apotheken vor Ort bieten hierfür die beste Basis. Geplant ist eine Laufzeit des Modellprojekts von fünf Jahren, begleitet von einer wissenschaftlichen Evaluation durch das Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung Hamburg (ZIS). Dabei wird ein Wohnortprinzip gelten und eine Registrierung der Teilnehmenden notwendig sein. Der Aufbau einer zweiten Säule neben dem privaten Anbau und den Anbauvereinigungen ist essentiell, um den Schwarzmarkt zu marginalisieren. Ein erfolgreicher Kinder-, Jugend- und Gesundheitsschutze ist über die Apotheken am besten zu erreichen.

Sobald die finalen Rahmenbedingungen festgelegt sind, können die Anträge an das Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft gestellt und bewilligt werden. Momentan liegt noch kein Kriterienkatalog vor, allerdings kann man sich an den Rahmenbedingungen des KCanG orientieren.

Das geplante Pilotprojekt zur Abgabe von Cannabis zum Freizeitkonsum in Apotheken verdeutlicht die Herausforderungen und Chancen bei der Schaffung eines legalen Rahmens für die kontrollierte Abgabe von Cannabis. Die Apothekerschaft könnte eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung hoher Qualitätsstandards in der Cannabisabgabe übernehmen und damit zu einem nachhaltigen und sicheren Modell für den kontrollierten Cannabiskonsum beitragen. Hier dürfen die VCA-Apotheken nicht fehlen.

Um ein Stimmungsbild unserer Mitgliedsapotheken einzufangen, möchten wir Sie bitten, an unserer kurzen Umfrage teilzunehmen.