Forderungen der Spezialapothekenverbände DAH²KA, VCA und VHA an die neue Bundesregierung
Die Verbände der Spezialapotheken, DAH2KA, VCA und VHA1, repräsentieren 500 Apotheken in Deutschland und unterstützen die zentralen Forderungen der ABDA an die neue Bundesregierung. Insbesondere das seit 2013 nicht mehr angepasste Apothekenhonorar muss schnellstmöglich erhöht und so an die gestiegenen Personalkosten angepasst werden. Darüber hinaus halten auch wir die Übertragung weiterer Aufgaben im Bereich Prävention und Lotsenfunktion der Apotheken vor Ort als erster, niedrigschwelliger Anlaufstelle zur Entlastung des Gesundheitswesens für unverzichtbar.
Spezielle Erkrankungen erfordern spezialisierte Apotheken
Für den Erhalt der spezialisierten Apothekenversorgung im Sinne der betroffenen Patientinnen und Patienten müssen darüber hinaus jedoch auch die verschärften wirtschaftlichen Risiken minimiert und der zunehmende Fachkräftemangel eingedämmt werden. Wir fordern die neue Bundesregierung daher auf, zeitnah die längst überfällige Apothekenreform umzusetzen und dabei die Heterogenität der Apothekenlandschaft zu berücksichtigen. Nur so kann eine flächendeckende spezialisierte Arzneimittelversorgung erhalten werden. Unsere zentralen Forderungen sind:
Keine Absenkung des prozentualen Vergütungsanteils
Maßgeblich für das Austarieren der wirtschaftlichen Risiken ist, neben einer Rücknahme des BGH-Urteils zu der Unzulässigkeit von Skonti des Großhandels, die verlässliche Refinanzierung durch die Beibehaltung des prozentualen Vergütungsanteiles bei 3 Prozent.
Sicherstellung der Liquidität der Apotheken
Durch elektronische Verordnungen sind Apotheken in der Lage, Verordnungen tagesaktuell mit den Kostenträgern abzurechnen. Auf Seiten der Kostenträger fehlen jedoch die Prozesse, um tagesaktuell Verschreibungen von Apotheken entgegenzunehmen und die Abrechnung anzustoßen, obwohl ihnen eine tägliche Abrechnung möglich wäre. Entsprechend § 130 SGB V sind die Apotheken zudem sogar verpflichtet, den Krankenkassen einen Abschlag zu gewähren, wenn diese die Rechnung der Apotheken innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung im Folgemonat, also nach durchschnittlich vier Wochen, begleichen. Diese Regelung ist vor dem Hintergrund der praktizierten digitalen Datenübermittlung nicht mehr zeitgemäß. Daher fordern die Spezialapotheken, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um Verordnungen täglich mit den Kostenträgern abrechnen zu können, und so die Liquidität zur Finanzierung des – nach § 15 ApoBetrO vorgeschriebenen – Warenlagers sicherzustellen.
Weitere Beschränkung der Retax-Möglichkeit
Die Spezialapotheken begrüßen, dass mit § 129 Abs. 4d SGB V seit Inkrafttreten des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) neue Regelungen zum Retax-Ausschluss geschaffen wurden, die eine Beschränkung der Retax-Möglichkeit beabsichtigen. Dies sollte künftig die Regel sein, von der nur in Ausnahmefällen abgewichen werden darf.
Es braucht neue Wege in Ausbildung und Unternehmensführung gegen den Fachkräftemangel auch in Spezialapotheken.
Reformen in der Ausbildung von pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA)
Durch eine ergänzende akademische PTA-Weiterqualifizierung sollte Grundlage dafür geschaffen werden, dass diese PTA den Pharmazeuten weitergehend entlasten und ggf. auch vorübergehend vertreten können. Die Berufsgruppen der Pharmazieingenieure sowie Apothekerassistenten, die diese Kompetenz zurzeit haben, scheiden in den nächsten Jahren aus dem Berufsleben aus. Die Möglichkeit zur Weiterqualifizierung würde auch die Attraktivität des PTA-Berufes steigern und dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Beschäftigungsmöglichkeiten weiterer Berufsgruppen mit geeigneter Ausbildung für bestimmte unterstützende Tätigkeiten in der Apotheke
Apotheken brauchen vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels mehr Spielräume, um das vorhandene qualifizierte Apothekenpersonal effizient einsetzen zu können. Entsprechend braucht es einen regulatorischen Rahmen, der es ermöglicht, nicht-pharmazeutisches Personal mit geeigneten Kenntnissen und Fähigkeiten für Hilfstätigkeiten einzusetzen.
GmbH-Struktur für Apotheken
Die Möglichkeit für Apothekerinnen und Apotheker, Apotheken in der Form einer Heilberufler-GmbH zu gründen (kein Fremdbesitz – analog zu Rechtsanwältinnen, Steuerberaterinnen, Wirtschaftsprüferinnen oder Ärztinnen), verringern die Eintrittshürden ins Unternehmertum für Nachwuchs-Apothekerinnen, da eine Haftungsbeschränkung das persönliche Risiko der Apothekerinnen reduziert. Dies könnte dazu beitragen, dass mehr Apotheken langfristig erhalten bleiben und erfolgreich an Nachfolgerinnen übergeben werden können.
Zeitnahe Reduzierung der Ursachen von Lieferengpässen
Das in 2023 verabschiedete Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) verfehlt bislang bedauerlicherweise weitgehend das Ziel Lieferengpässen entgegenzuwirken. Für den Großteil der betroffenen Arzneimittel gelten die im ALBVVG vorgesehen Regelungen nicht. Als Spezialapotheken, die häufig besonders betroffen sind, halten wir es daher für dringend geboten, weitere Maßnahmen zur Reduzierung der stetig steigenden Anzahl von Lieferengpässen lebensnotwendiger Medikamente auf nationaler und europäischer Ebene anzustoßen. Zudem brauchen Apotheken bei Lieferengpässen mehr Freiräume in Hinblick auf die Austauschbarkeit von Arzneimitteln. Die entstehenden Aufwände müssen durch eine Aufwertung der Engpasspauschale adäquat vergütet werden.
1 Deutsche Arbeitsgemeinschaft HIV- und Hepatitis-kompetenter Apotheken e.V. (DAH²KA), Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA) und Verband der Hämophilie-Apotheken e.V. (VHA)
Stand: 20.03.2025